Allgemeine Deckbedingungen (Zuchtrüden)
Verbindliches/Allgemeines:
Der Deckrüdenbesitzer hat bei der Hündin, die ihm zum Decken übergeben wird, die Sorgfalt eines ordentlichen Hundehalters walten zu lassen. Er haftet aber nicht für Krankheiten und Tod der Hündin sowie Umstände, die er nicht zu verantworten hat.
Der Hündinnenbesitzer hat die Pflicht, eine gesundheitlich und charakterlich einwandfreie Hündin vorzustellen. Der Hündinnenbesitzer hat Auskunftspflicht über eventuelle Krankheiten und Schwächen der Hündin, ihren Geschwistern und deren Nachzuchten.
Unsere Rüden decken ausschließlich im Beisein der Hündinnenbesitzer!
Mindestens erforderlich sind folgende Untersuchungen (Nachweise müssen erbracht werden über):
HD, ED, Augenuntersuchung, MDR1, HSF4, Progesterontest, Nachweis Herpes, Scheidenabstrich (Tupferprobe, nicht älter als 15 Tage).
Die Hündin muss über eine gültige Haftpflichtversicherung abgesichert sein.
Mitzubringen sind:
Kopie des Abstammungsnachweises, 5-Generationen-Pedigree, Impfpass, Versicherungsnachweis.
Deckentschädigung (Decktaxe)
1. Vereinbarungen über eine Deckentschädigung sollten immer vorher vereinbart werden.
2. Falls nicht anders vereinbart wird, hat sich im Laufe der Zeit ein verbindliches allgemeines Gewohnheitsrecht entwickelt:
a) Wird als Deckentschädigung ein Geldbetrag gefordert, so ist dieser sofort vor erfolgtem Deckakt fällig. Wirft die betreffende Hündin nicht, so hat der Hündinnenbesitzer (mit dieser Hündin) in der nächsten Hitze (von demselben Rüden) einen Deckakt frei.
Eine Rückzahlung des Deckgeldes, auch nach weiterem erfolglosen Deckakt ist nicht vorgesehen.
b) Gibt der Hündinnenbesitzer als Deckentschädigung einen Welpen, so hat er die zweite Wahl, der Rüdenbesitzer die erste Wahl unter allen vorhandenen Welpen. Der Hündinnenbesitzer darf vor der Wahl keine Welpen absondern oder darüber verfügen. Der ausgewählte Welpe ist nach erfolgreicher Wahl Eigentum des Deckrüdenbesitzers. Nach Vereinbarungen kann dieser Welpe den Eingetragenen Zwingernahmen des Rüdenbesitzers tragen.
Er bleibt bis zum Alter von 8 Wochen beim Wurf. Bleibt er länger, kann der Hündinnenbesitzer für die Überzeit ein Futtergeld erheben. Die Wahl sollte im Alter von 6 Wochen stattfinden.
Die Registrationen Papiere werden erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt.
Darüber hinausgehende Vereinbarungen können individuell mit jedem Hündinnenbesitzer ausgehandelt werden.